Führerscheinklassen

Welcher Führerschein ist der Richtige?
Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und mit den überarbeiteten Führerscheinklassen (seit 2013) hat sich einiges geändert. Sprecht uns gerne an - wir beraten Euch fair und unverbindlich.

Für einen ersten Überblick haben wir Euch die aktuellen Führerscheinklassen einmal übersichtlich aufgeführt und kurz beschrieben.

Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und Mofa Führerschein
Krafträder (Motorradführerschein)

Mofa, Prüfbescheinigung

Mindestalter: ab 15 Jahren
Beinhaltete Klassen: keine

Beim s.g. Mofaführerschein handelt es sich um eine Prüfbescheinigung. Die Höchstgeschwindigkeit darf max. 25 km/h betragen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Führerscheinklasse AM - Kleinkraftrad

Mindestalter: ab 16 Jahren
Beinhaltete Klassen: keine

Eine Fahrerlaubnis für zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), mit nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit oder max. 50 ccm Hubraum - bei Elektromotoren max. 4 kW.
Führerscheinklasse A1 - Leichtkrafträder

Mindestalter: ab 16 Jahren
Beinhaltete Klassen: AM

Eine Fahrerlaubnisfür zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und max. 11 kW. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Führerscheinklasse A2 - Motorrad

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: AM, A1

Eine Fahrerlaubnis für Krafträder (auch mit Beiwagen), mit nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen.

Wenn Ihr die Klasse A1 bereits länger als zwei Jahre besitzt, könnt Ihr die Klasse A2 ohne zusätzliche theoretische Ausbildung und ohne Sonderfahrten erlangen.
Führerscheinklasse A - Motorrad (unbeschränkt)

Mindestalter: Direkteinstieg ab 24 Jahren oder 2 Jahre Fahrpraxis in Klasse A2
Beinhaltete Klassen: AM, A1, A2

Eine Fahrerlaubnis für alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit unbeschränkter Leistung.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW ab einem Mindestalter von 21 Jahren.

Führerscheinklassen B, B96 und BE
Kraftfahrzeuge (PKW Führerschein)

Führerscheinklasse B - Autoführerschein

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: AM, L

Alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM), mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) dürfen gefahren werden.
Anhänger mit bis zu 750 kg oder schwerer, wenn die zulässige Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Hinweis: Gleiches gilt auch für das Begleitete Fahren ab 17 (BF17).
Führerscheinklasse B96 - Autoführerschein mit Anhänger

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: AM, L , B

Diese "Klasse" wird benötigt, wenn in Klasse B ein Anhänger über 750 kg gezogen werden soll und die zulässige Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3,5 t und maximal 4,2 t liegt.

Hinweis: Es handelt sich bei der "Klasse B96" um eine fahrschulinterne Ausbildung, mit einer ebenfalls fahrschulinternen Prüfung. Hierfür ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse BE - Autoführerschein mit Anhänger

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: AM, L , B

Diese Klasse wird benötigt, wenn in Klasse B ein Anhänger mit bis zu 3.5 t gezogen werden soll.

Hinweis: Für die Klasse BE ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.

Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE
Last- & Sattelzüge (LKW Führerschein)


In diesen Klassen finden zur Zeit keine Ausbildungen statt.
Führerscheinklasse C1 - mittelschwere LKW

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B

Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t. Anhänger, deren Gesamtmasse 750 kg nicht überschreiten, dürfen zusätzlich gezogen werden.

Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.
Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C1 vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.

Hinweis: Für die Klasse C1 ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW mit Anhänger

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1

Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis max. 7,5 t zuzüglich Anhänger, deren Gesamtmasse 750 kg überschreitet.
Die Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 12 t nicht überschreiten.

Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.

Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C1E vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.

Hinweis: Für die Klasse C1E ist ein Führerschein der Klasse C1 Voraussetzung.
Führerscheinklasse C - schwere LKW

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, C1

Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, zuzüglich Anhänger, deren Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.

Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.

Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.

Hinweis: Für die Klasse C ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse CE - schwere LKW mit Anhänger

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1E, T

Für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t.

Wenn die Gesamtmasse von 7,5 t überschritten wird, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein.

Kann der Fahrer eine maßgebliche Grundqulifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) vorweisen, sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Wer den Führerschein der Klasse C vor dem 31.12.1998 erworben hat, dessen Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Verlängerungen um 5 Jahre sind durch Ablegen eines Eignungsnachweises möglich.

Hinweis: Für die Klasse CE ist ein Führerschein der Klasse C Voraussetzung.

Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE
Omnibusse (Busführerschein)


In diesen Klassen finden zur Zeit keine Ausbildungen statt.
Führerscheinklasse D1 - kleine Omnibusse

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B

Für Omnibusse, die für maximal 16 Fahrgäste (plus Fahrer) ausgelegt sind und deren Länge nicht mahr als 8 Meter beträgt. Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 750 kg dürfen ebenfalls gezogen werden.

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet, danach muss eine gesundheitliche Eignungsprüfung durchgeführt werden.

Hinweis: Für die Klasse D1 ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse D1E - kleine Omnibusse mit Anhänger

Mindestalter: ab 18 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, D1, evtl. C1E

Für Omnibusse, die für maximal 16 Fahrgäste (plus Fahrer) ausgelegt sind und deren Länge nicht mehr als 8 Meter beträgt. Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 750 kg dürfen ebenfalls gezogen werden, sofern die zulässige Gesamtmasse aus Omnibus und Anhänger nicht mehr als 12 t beträgt.

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet, danach muss eine gesundheitliche Eignungsprüfung durchgeführt werden.

Hinweis: Für die Klasse D1E ist ein Führerschein der Klasse D1 Voraussetzung.
Führerscheinklasse D - Omnibusse

Mindestalter: ab 24 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, D1

Für Omnibusse, die für mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt sind. Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 750 kg dürfen ebenfalls gezogen werden.

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet, danach muss eine gesundheitliche Eignungsprüfung durchgeführt werden.

Hinweis: Für die Klasse D ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Führerscheinklasse DE - Omnibusse mit Anhänger

Mindestalter: ab 24 Jahren
Beinhaltete Klassen: B, BE, D, D1

Für Kraftomnibusse, die für mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt sind. Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 750 kg dürfen ebenfalls gezogen werden.

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet, danach muss eine gesundheitliche Eignungsprüfung durchgeführt werden.

Hinweis: Für die Klasse DE ist ein Führerschein der Klasse D Voraussetzung.

Führerscheinklassen L und T
Traktorführerschein und Zugmaschinen

Führerscheinklasse L - kleine Zugmaschinen

Mindestalter: ab 16 Jahren
Beinhaltete Klassen: keine

Die Zugmaschine darf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von maximal 40 km/h nicht überschreiten. Werden Anhänger gezogen, darf die maximale Geschwindikeit nur noch 25 km/h betragen.

Mit der Führerscheinklasse L dürfen ebenfalls selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderfahrzeuge gefahren werden. Hier liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h.
Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen

Mindestalter: ab 16 Jahren
Beinhaltete Klassen: L, AM

Die Zugmaschine darf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von maximal 60 km/h nicht überschreiten. Bei Fahrern unter 18 Jahren darf die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreiten. Anhänger dürfen gezogen werden.

Mit der Führerscheinklasse T dürfen ebenfalls selbstfahrende Arbeitsmaschinen (innerhalb und für die Land- und Forstwirtschaft) gefahren werden. Hier liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 40 km/h. Anhänger dürfen gezogen werden.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.
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